Lehrstellensuche
Rechtsratgeber
GrundlageBewerbung um eine Lehrstelle: Der Lebenslauf
Ein Lebenslauf darf in Ihrer Lehrstellenbewerbung nicht fehlen.
Unter dem Lebenslauf versteht man eine kurze Übersicht über Ihr bisheriges Leben in Tabellenform. Er darf in Ihrer Bewerbung nicht fehlen. Manchmal wird auch der lateinische Ausdruck curriculum vitae oder kurz CV verwendet. Folgende Informationen müssen im Lebenslauf enthalten sein: