Während der Lehre
Rechtsratgeber
GrundlageProbezeit im Lehrverhältnis
Jedes Lehrverhältnis beginnt mit einer Probezeit
War die Berufswahl richtig? Passe ich in diesen Betrieb? Um solche Fragen zu klären, beginnt jedes Lehrverhältnis mit einer Probezeit. Sie beträgt normalerweise höchstens drei Monate, kann jedoch ausnahmsweise auf sechs Monate verlängert werden, sofern alle Beteiligten einverstanden sind. Einer Verlängerung der Probezeit muss auch das kantonale Berufsbildungsamt zustimmen.