Wenn Sie über einen eidgenössischen Fähigkeitsausweis sowie einige Jahre Berufspraxis verfügen, können Sie eine höhere Berufsbildung anstreben und dabei Qualifikationen erwerben, die für die Ausübung einer anspruchs- oder verantwortungsvolleren Berufstätigkeit erforderlich sind. Indem Sie eine eidg. Berufsprüfung ablegen, erwerben Sie den entsprechenden eidg. Fachausweis. Sie gelten dann als Fachspezialist und sind auch fähig, Führungsfunktionen zu übernehmen. Den Abschluss der höheren Berufsbildung bildet die eidg. höhere Fachprüfung (früher Meisterprüfung). Absolventen erhalten ein eidg. anerkanntes Diplom.