Wenn Sie im Lehrbetrieb nicht verbleiben können oder wollen, sind Sie völlig frei, über Ihre weitere berufliche Zukunft zu entscheiden. Die Lehrfirma darf Ihnen keine Steine in den Weg legen, indem sie Sie etwa verpflichtet, noch eine Zeit lang im Betrieb auszuharren oder Ihnen verbietet, zur Konkurrenz zu wechseln. Abmachungen, die Ihren freien Entschluss über Ihre berufliche Tätigkeit nach beendigter Lehre beeinträchtigen, sind ungültig.