Ein Arbeitgeber muss die ihm zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen sorgfältig aufbewahren. Wenn die Bewerbung scheitert, können Sie verlangen, dass Ihnen sämtliche eingereichten Dokumente zurückgegeben werden. Allfällige Kopien sind zu vernichten. Zurückbehalten darf der Arbeitgeber lediglich Unterlagen, die ihm gehören (allfällige Aufzeichnungen während des Vorstellungsgesprächs, Fragebögen, Bewerbungsschreiben), oder Gutachten, die er selbst in Auftrag gegeben hat. Sie können jedoch verlangen, dass diese Akten vernichtet werden.