Eintragung der Partnerschaft
Rechtsratgeber
GrundlageAnerkennung im Ausland eingetragener Partnerschaften
Eine im Ausland gültig begründete eingetragene Partnerschaft wird in der Schweiz auch nach dem 1. Juli 2022 grundsätzlich anerkannt.
Seit dem 1. Juli 2022 können in der Schweiz keine neuen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mehr begründet werden. Eine nach diesem Datum im Ausland gültig begründete eingetragene Partnerschaft wird jedoch in der Schweiz grundsätzlich nach wie vor anerkannt und nachbeurkundet.