Eintragung der Partnerschaft
Rechtsratgeber
GrundlageAufenthaltsrecht ausländischer eingetragener Partnerinnen und Partner
Eingetragene Partnerinnen und Partner sowie Ehepartner und Ehepartnerinnen aus dem Ausland werden aufenthaltsrechtlich gleichbehandelt.
Eingetragene Partnerinnen und Partner aus der EU/EFTA oder einem Drittstaat erhalten unter den gleichen Bedingungen eine Aufenthaltsbewilligung respektive eine Niederlassungsbewilligung wie die Ehegattinnen und -gatten aus den entsprechenden Ländern.