Rechte und Pflichten eingetragener Partnerinnen und Partner
Rechtsratgeber
GrundlageAuskunftsrecht bei der eingetragenen Partnerschaft
Jeder Partner kann vom andern Auskunft über dessen Einkommen, Vermögen und Schulden verlangen.
Jeder Partner kann vom anderen Auskunft über dessen Einkommen, Vermögen und Schulden verlangen. Wer mündlichen Angaben nicht traut, darf auch Einsicht in die Belege verlangen.