Rechte und Pflichten eingetragener Partnerinnen und Partner
Rechtsratgeber
GrundlageHaushaltskosten bei der eingetragenen Partnerschaft
Die beiden Partnerinnen haben gemeinsam das Haushaltsgeld festzulegen und die interne Aufgabenverteilung zu bestimmen.
Die beiden Partnerinnen haben gemeinsam für den Unterhalt der Partnerschaft zu sorgen. Jeder muss entsprechend seinen Kräften einen Beitrag an den Unterhalt leisten, sei es durch Geldzahlungen, Besorgen des Haushaltes oder durch Mithilfe im Beruf und Gewerbe des anderen. Wer welchen Beitrag leistet, müssen sie untereinander ausmachen. Hilfreich sind die Merkblätter der Budgetberatung Schweiz. Dort erhalten Sie auch kostengünstige persönliche Beratung.