Rechte und Pflichten eingetragener Partnerinnen und Partner
Rechtsratgeber
GrundlageKinder von gleichgeschlechtlichen Paaren
Schwule und lesbische Paare dürfen keine Kinder adoptieren und sind von den medizinischen Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung ausgeschlossen.
Eingetragene gleichgeschlechtliche Paare dürfen gemeinsam keine fremden Kinder adoptieren und sind von den medizinischen Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung ausgeschlossen. Seit dem 1. Januar 2018 ist jedoch die Stiefkindadoption in eingetragenen - wie auch in bloss faktischen - gleichgeschlechtlichen Partnerschaften möglich. Mehr dazu finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des Bundesamtes für Justiz.