Rechte und Pflichten eingetragener Partnerinnen und Partner
Rechtsratgeber
GrundlageName und Bürgerort eingetragener Paare
Die eingetragene Partnerschaft hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Namen und den Bürgerort der Partner bzw. der Partnerinnen.
Seit dem 1. Januar 2013 behält jede Partnerin bei einer Eintragung ihren Namen. Die Partner können jedoch bei der Eintragung ihrer Partnerschaft gegenüber der Zivilstandsbeamtin erklären, dass sie den Ledignamen des einen Partners als gemeinsamen Namen tragen wollen.