Rechte und Pflichten eingetragener Partnerinnen und Partner
Rechtsratgeber
GrundlageSchuldenhaftung bei der eingetragenen Partnerschaft
Nur für Haushaltsschulden haften die Partner und Partnerinnen solidarisch. Für alle anderen Schulden besteht keine solche gemeinsame Haftung.
Für Haushaltsschulden haften die Partnerinnen solidarisch. Das heisst, der Gläubiger kann sich aussuchen, bei wem er die gesamte ausstehende Schuld eintreibt. Zu den Haushaltsschulden zählen Ausgaben, die der Deckung der alltäglichen Bedürfnisse dienen wie z.B. Lebensmittel, kleinere Einrichtungsgegenstände, Wohnkosten, Telefon, wichtige Versicherungen, Krankenkasse oder ähnliches.