Ist eine Partnerin aus wichtigen Gründen auf die gemeinsame Wohnung angewiesen, hat das Gericht die Möglichkeit, den Mietvertrag auf eine Partnerin allein zu übertragen. Dies geschieht ohne Anhörung oder Einwilligung des Vermieters. Immerhin muss der Partner, der die Mietwohnung übernimmt, finanziell in der Lage sein, den Mietzins alleine zu tragen.