Trennung und gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
Rechtsratgeber
GrundlageDie Klage auf gerichtliche Auflösung der Partnerschaft
Ist sich das Paar nicht einig, kann jede Partnerin oder jeder Partner die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft verlangen, wenn sie bereits ein Jahr getrennt gelebt haben.
Sträubt sich eine Partnerin oder ein Partner gegen die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann eine entsprechende Klage beim Gericht erst deponiert werden, wenn das Paar bereits ein Jahr getrennt gelebt hat.