Wollen Sie jemanden bevollmächtigen, Sie bei allen Rechtshandlungen in Zusammenhang mit Ihrer Liegenschaft vertreten zu können? Dann finden Sie hier eine Mustervorlage für die entsprechende Spezialvollmacht. Für Grundbuchgeschäfte braucht es zusätzlich zur Vollmachtsurkunde eine notariell beglaubigte Unterschrift des Vollmachtgebers.