Das Gesetz regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Konkubinatspaaren nicht, im Gegensatz zu Ehepaaren. Somit ist es Sache der nichtverheirateten Paare, ihr Zusammenleben in punkto gemeinsamer Haushaltsanschaffungen oder Haftung bei Mietverträgen zu regeln und Vorkehrungen zu treffen, was bei einer allfälligen Trennung geschehen soll (siehe detaillierte Auflistung aller Punkte in der Checkliste). Am besten tun sie das in einem schriftlichen Konkubinatsvertrag.