Personen, die zusammenwohnen und sich regelmässig und persönlich Beistand leisten, haben ein gesetzliches Vertretungsrecht in medizinischen Fragen, wenn der Partner, die Partnerin nicht mehr selber entscheiden kann. Dazu gehört auch, dass die behandelnden Ärzte den gesunden Partner über den Gesundheitszustand informieren und mit ihm den Behandlungsplan absprechen.