Rechte und Pflichten im Konkubinat
Rechtsratgeber
GrundlageVollmachten für Konkubinatspaare
Konkubinatspartner können einander nicht einfach so gegenseitig gegenüber Dritten vertreten. Wünschen Sie dies, brauchen sie Vollmachten.
Konkubinatspartner können einander nicht einfach so gegenseitig gegenüber Dritten vertreten. Das geht nur mit einer Vollmacht. Darin können Sie beispielsweise Ihre Partnerin ermächtigen, eingeschriebene Postsendungen für Sie abzuholen oder andere Geschäfte für Sie zu erledigen, wenn Sie abwesend sind.