Hat ein Konkubinatspaar nicht ausdrücklich vereinbart, dass Geschenke beim Scheitern der Beziehung zurückgegeben werden müssen, können sie grundsätzlich nicht zurückgefordert werden. Haben Sie zum Beispiel Ihrem Partner sein neues Natel bezahlt oder Ihre Liebste zu einer Reise eingeladen, so gilt dies als geschenkt. Beachten Sie: Ohne Darlehensquittung oder schriftliche Vereinbarung lässt sich das Gegenteil kaum beweisen.