Wenn sich Konkubinatspaare trennen
Rechtsratgeber
GrundlageHäusliche Gewalt im Konkubinat
Nicht verheiratete Gewaltbetroffene können über Art. 28b ZGB gerichtlich die sofortige Wegweisung der Gewalt ausübenden Person sowie insbesondere Orts- und Kontaktverbote verlangen.
Nicht verheiratete Gewaltbetroffene können gerichtlich verlangen, dass die Gewalt ausübende Person sofort weggewiesen wird und insbesondere ein Orts- und Kontaktverbot erhält.