Trennt sich ein Konkubinatspaar, kann jeder vom Hausrat mitnehmen, was ihm gehört. Wer behauptet, ihm gehöre etwas, muss es beweisen, beispielsweise mit Quittungen. Ist das Eigentum strittig oder hat das Paar gemeinsame Anschaffungen gemacht, kann die Aufteilung schwierig werden.