Wenn sich Konkubinatspaare trennen
Rechtsratgeber
GrundlageMietvertrag kündigen im Konkubinat
Aus einem gemeinsam unterschriebenen Mietvertrag heraus zu kommen, ist nicht einfach.
Haben beide Partner den Mietvertrag unterschrieben und keine Teilkündigungsklausel in den Vertrag aufgenommen, so können nur beide gemeinsam den Mietvertrag kündigen. Auch wenn Ihr Partner einverstanden ist, dass nur Sie kündigen, ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine solche Teilkündigung zu akzeptieren.