Familie

Konkubinat

Unter einem Konkubinat versteht man eine Lebenspartnerschaft von unverheirateten Personen oder wie das Bundesgericht es definiert eine Wohn-, Tisch- und Bettgemeinschaft. Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Wer klare Verhältnisse schätzt und sich und seinen Partner oder seine Partnerin absichern möchte, muss darum selber tätig werden.
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