Kinder sind zu allen Belangen anzuhören, in denen ihre Interessen direkt betroffen sind. So sind sie von der Kindesschutzbehörde anzuhören, wenn die Eltern sich um das Sorge- oder Kontaktrecht streiten oder vom Gericht, wenn die Eltern sich scheiden lassen. Dank der Anhörung soll sich einerseits die urteilende Behörde ein eigenes Bild von den Wünschen und Bedürfnissen des Kindes machen können, anderseits soll dieses seine Wünsche und Bedürfnisse selber dem Gericht mitteilen können.