Das Scheidungsverfahren
Rechtsratgeber
GrundlageScheidungsurteil bei einvernehmlicher Scheidung
Das einvernehmliche Scheidungsverfahren endet mit dem Scheidungsurteil. Die vom Gericht genehmigte Scheidungskonvention wird ins Urteil aufgenommen.
Das einvernehmliche Scheidungsverfahren endet mit dem Scheidungsurteil. Das rechtskräftige Urteil sollten Sie nochmals beim Gericht einreichen, damit es darauf eine Rechtskraftbescheinigung anbringt. Diese brauchen Sie, wenn Sie das Urteil Behörden vorlegen müssen.