Wer mit dem Scheidungsurteil nicht zufrieden ist, kann es innert 30 Tagen seit Zustellung des begründeten Entscheids mit "Berufung" anfechten. Wurde das Urteil ohne Begründung eröffnet, muss zunächst innert 10 Tagen eine schriftliche Begründung des Urteils verlangt werden. Wird das unterlassen, erwächst das Urteil in Rechtskraft, gilt also definitiv. Mit der Berufung als ordentliches Rechtsmittel können sowohl Fehler in der Rechtsanwendung als auch in der Feststellung des Sachverhalts gerügt werden.