BGE 4A_148/2013: Ein vermögender Ehegatte kann zur Leistung eines Kostenvorschusses für das Gerichtsverfahren verpflichtet werden, wenn der andere Ehegatte dafür keine genügenden finanziellen Mittel hat. Die eheliche Beistandspflicht umfasst auch den Rechtsschutz für Trennung- oder Scheidungsverfahren der Eheleute.