Für die korrekte Berechnung des Vorsorgeausgleichs bzw. des PK-Splittings, sind alle Guthaben der 2. Säule zu erfassen. Alle Vorsorgeeinrichtungen müssen jährlich bis Ende Januar der Zentralstelle 2. Säule melden, für welche Personen sie Vorsorgeguthaben führen.

Stellen Sie deshalb bei der Zentralstelle 2. Säule eine Anfrage zu Guthaben aus der beruflichen Vorsorge.
Bei den Zürcher Gerichten finden Sie ein kostenloses Berechnungsprogramm für den Vorsorgeausgleich bei Scheidung.