Das Scheidungsgericht muss den Kinderunterhalt von Amtes wegen festlegen. Das heisst, die Gerichte sind nicht an den Vorschlag der Eltern gebunden. Das soll Sie aber nicht davon abhalten, dem Gericht Ihren Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Können sich Eltern nämlich einigen, ist ihre Lösung meistens auch passend und wird vom Gericht akzeptiert.