Die Scheidung regeln
Rechtsratgeber
GrundlagePensionskassenguthaben teilen bei Scheidung
Die während der Ehe ersparten Altersguthaben bei der Pensionskasse von beiden Eheleuten werden bei der Scheidung in der Regel hälftig geteilt.
Die ab Heirat bis zur Scheidung ersparten Pensionskassenguthaben der Eheleute werden in der Regel hälftig geteilt. Das gilt auch, wenn Gütertrennung vereinbart wurde. Die ab der Trennung bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens dazukommenden Altersguthaben werden mitgezählt, ebenso allfällige Vorbezüge zum Erwerb von Wohneigentum.