Die Aufgabenverteilung während der Ehe kann dazu führen, dass es einer Ehepartei nach der Scheidung nicht zumutbar ist, für ihren Unterhalt aus eigenen Mitteln aufzukommen. Bis sie wieder wirtschaftlich selbständig ist, hat ihr die andere Ehepartei grundsätzlich angemessenen nachehelichen Unterhalt zu leisten. Keine Rolle spielt, wer für das Scheitern der Ehe verantwortlich ist. Bezahlen muss ein Ehegatte aber nur, wenn ihm dies finanziell auch zumutbar ist.