Der während der Ehe geführte Name bleibt trotz Scheidung gleich. Wer bei der Heirat den Namen geändert hat, kann aber durch eine Erklärung beim Zivilstandsamt seinen Ledignamen wieder annehmen. Dafür ist keine Frist vorgesehen. Eine Rückkehr zu einem anderen Namen, wie zum Beispiel dem Namen aus erster Ehe, ist nur mit einem Namensänderungsgesuch aus «achtenswerten» Gründen nach Artikel 30 ZGB möglich.