Nach der Scheidung
Rechtsratgeber
GrundlageUnterhaltsbeiträge (Alimente) der Teuerung anpassen
Nur wenn im Scheidungsurteil oder Unterhaltsvertrag die Unterhaltszahlungen mit einer Indexklausel verbunden sind, müssen die Unterhaltsbeiträge der Teuerung angepasst werden.
Unterhaltsbeiträge (= Alimente) müssen der Teuerung angepasst werden, wenn das im Scheidungsurteil respektive im genehmigten Unterhaltsvertrag so steht. Man spricht dann von Indexierung. In diesem Fall sind die Unterhaltsbeiträge vollständig an den Landesindex der Konsumentenpreise anzupassen, auch wenn das Einkommen mit der Teuerung nicht Schritt gehalten hat. Es ist aber möglich, dass die Indexklausel einen anderslautenden Vorbehalt enthält.