Unterhaltsbeiträge (= Alimente) müssen der Teuerung angepasst werden, wenn das im Scheidungsurteil respektive im genehmigten Unterhaltsvertrag so steht. Man spricht dann von Indexierung. In diesem Fall sind die Unterhaltsbeiträge vollständig an den Landesindex der Konsumentenpreise anzupassen, auch wenn das Einkommen mit der Teuerung nicht Schritt gehalten hat. Es ist aber möglich, dass die Indexklausel einen anderslautenden Vorbehalt enthält.