Die Berechnungsmethode für Alimente ist seit Frühjahr 2021 einheitlich in der ganzen Schweiz gemäss der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung vorzunehmen. Dafür gibt es Berechnungsprogramme.

Unter berechnungsblaetter.ch finden Sie unter Berechnungsblätter >> Inhaltsübersicht >> Vorschau ein Muster zur Ansicht. Dieses Berechnungsprogramm ist kostenpflichtig und richtet sich in erster Linie an Fachpersonen (Anwälte).
Bei den Zürcher Gerichten finden Sie ein kostenloses Berechnungsprogramm für Alimente (Zürcher Ehegatten- und Kinderunterhaltsrechner).
Beachten Sie auch die einfacheren Berechnungsbeispiele in unserem Merkblatt "Scheidungsalimente".