Die Berechnungsmethode für Alimente ist seit Frühjahr 2021 einheitlich in der ganzen Schweiz gemäss der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung vorzunehmen. Dafür gibt es Berechnungsprogramme.
 

Unter berechnungsblaetter.ch finden Sie unter «Vorschau» ein Muster zur Ansicht. Dieses Berechnungsprogramm richtet sich in erster Linie an Fachpersonen (Anwälte).
Bei den Zürcher Gerichten finden Sie ein kostenloses Berechnungsprogramm für Alimente (Zürcher Ehegatten- und Kinderunterhaltsrechner).
Beachten Sie auch die einfachen Berechnungsbeispiele im Merkblatt «Scheidungsalimente».
Sind einzig Kinderalimente zu berechnen, testen Sie den Alimenten-Rechner des Beobachters.