Die Trennung regeln
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid: Wann ein Ehegatte zu Hause ausziehen darf
Ein unverrückbarer Trennungswille reicht aus, damit das Gericht das Getrennleben der Eheleute bewilligt.
BGE 5P.47/2005 vom 23.3.2005: Das Eheschutzgericht hat bei der Bewilligung des Getrenntlebens nur noch zu überprüfen, ob der Ehegatte einen unverrückbaren Trennungswillen äussert. Wenn ja, hat es die Trennung zu bewilligen.