Einvernehmliche Trennung der Eheleute
Eine Trennung der Eheleute ist ohne Gericht möglich, wenn beide sich einig sind und sich gegenseitig vertrauen, dass ihre Abmachungen auch eingehalten werden.
Wollen Sie beide die Trennung und sind Sie sicher, dass die miteinander getroffenen Vereinbarungen auch eingehalten werden, müssen Sie nicht vor Gericht. Wir empfehlen aber, dass Sie Ihre Vereinbarungen schriftlich festhalten. Dafür können Sie unsere Mustervorlagen für Eheleute mit Kindern bzw. für Eheleute ohne Kinder oder die Vorlagen Ihres Gerichtes verwenden. Änderungen können Sie im gegenseitigen Einverständnis jederzeit vornehmen. Ansonsten kann jeder Ehegatte die private Trennungsvereinbarung jederzeit kündigen. Im Streitfall kann jeder Ehepartner beim Gericht eine Neuregelung beantragen.