Die Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes hat keine Auswirkung auf das eheliche Vermögen. Nur die sehr selten vorkommende gerichtliche Trennung nach Artikel 117 ZGB bewirkt automatisch auch Gütertrennung. Sofern Sie keinen anderslautenden Ehevertrag haben, müssen die Ersparnisse aus Einkommen (= Errungenschaft) bis zur Scheidung mit dem Ehepartner geteilt werden.