Die Trennung des Ehepaars bewirkt eine sofortige getrennte Steuerveranlagung am jeweiligen Wohnort. Eine gerichtliche Trennung ist nicht nötig. Die Eheleute müssen aber tatsächlich die eheliche Gemeinschaft aufheben wollen und je einen eigenen Wohnsitz begründen. Dann wird die getrennte Besteuerung für das ganze Steuerjahr, in welcher die Trennung erfolgte, vorgenommen. Sie wirkt also zurück auf den 1. Januar des betreffenden Kalenderjahres. Trennt sich das Ehepaar zum Beispiel im November 2023, wird es für das ganze Jahr 2023 getrennt besteuert.