Bankvollmachten
Rechtsratgeber
GrundlageEinzel-Bankvollmacht
Mit einer Einzel-Bankvollmacht wird der Vertreter ermächtigt, dieselben Rechtshandlungen vorzunehmen wie der Inhaber eines Bankkontos. Beim Tod des Kontoinhabers gelten jedoch gewisse Einschränkungen.
Mit einer Einzel-Bankvollmacht kann eine bevollmächtigte Person uneingeschränkt über das Guthaben des Vollmachtgebers bei einer Bank verfügen. In der Regel akzeptieren Banken aber nur Vollmachten, die auf ihren eigenen Formularen erteilt werden, und keine vom Kunden selber formulierten Texte.