Bei einer Kollektiv-Bankvollmacht handeln die Vertreter anstelle des Kontoinhabers wie bei der Einzel-Bankvollmacht. Der Unterschied zur Einzelvollmacht besteht darin, dass sie dies nur gemeinsam können. Bei der Kollektiv-Bankvollmacht sind die Unterschriften von mindestens zwei Bevollmächtigten nötig. Es kann aber auch sein, dass nur drei oder mehr Personen gemeinsam handeln können.