Banken sind verpflichtet, ihre Kunden zu identifizieren. Bei einer persönlichen Vorsprache ist dies anhand eines amtlichen Ausweises möglich. Die Bank muss die Daten des Ausweises festhalten und eine Fotokopie des Ausweises zu ihren Akten legen. Bei einer Kontoeröffnung auf dem Korrespondenzweg benötigt sie eine echtheitsbestätigte Fotokopie des Ausweises. Erkundigen Sie sich bei der Bank, wer diese ausstellen darf. Neben den Personalien müssen Sie auch Ihre Wohnadresse angeben. Einige Banken bieten auch die Kontoeröffnung per Video-Chat an.