Umgang mit Banken
Rechtsratgeber
GrundlageNachrichtenlose Vermögen
Bei nachrichtenlosem Vermögen kann die Bank keinen Kontakt mehr zu den Kontoinhabern herstellen. Was geschieht in solchen Fällen?
Nachrichtenloses Vermögen liegt vor, wenn die Bank keinen Kontakt mehr zu den Kontoinhabern herstellen kann. Sie kann die Korrespondenz nicht mehr zustellen, die neue Adresse des Kontoinhabers nicht herausfinden und hat auch keinen anderen Kontakt, etwa zu einem Bevollmächtigten. Um dies zu verhindern, sollten Sie Ihrer Bank Namens- und Adressänderungen jeweils umgehend mitteilen.