Was tun, wenn der Schuldner die vereinbarten Zins- oder Rückzahlungen des gewährten Darlehens nicht leistet? Wir sagen Ihnen, wie Sie vorgehen können. Auch wenn man das Darlehen nur mündlich vereinbart hat, ist noch nicht alles verloren. Die Verjährungsfristen darf man jedoch nicht ausser Acht lassen.