Haben Sie keinen schriftlichen Beweis für das Darlehen, sollten Sie versuchen, dennoch zu einer Bestätigung zu kommen. Zum Beispiel so:

Fordern Sie den Darlehensnehmer auf, Ihnen zuhanden der Steuerbehörden das Darlehen schriftlich zu bestätigen.
Oder unterbreiten Sie dem Schuldner schriftlich einen Rückzahlungsvorschlag und setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme. Das Angebot gilt als angenommen, wenn er das Briefdoppel unterschrieben zurück sendet.