Als Eigenkapital gelten alle Vermögenswerte, die Sie ohne Hilfe eines Hypothekargebers aufbringen können. Dabei kann es sich beispielsweise um Kontoguthaben, Wertschriften, Bauland, zinslose und nicht rückzahlungspflichtige private Darlehen oder Schenkungen/Erbvorbezüge handeln. Auch Guthaben der Pensionskasse (2. Säule) oder der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) zählen zum Eigenkapital. Die Belehnung von Konten, Wertschriften, Säulen 3a und Rückkaufswerten von Versicherungspolicen ist ebenfalls möglich.