Hypotheken
Rechtsratgeber
Scharf beobachtetVorfälligkeitsentschädigung Hypothek nach Falschberatung (Beobachter-Artikel)
Wenn Kunden beim Abschluss der Hypothek falsch beraten wurden, müssen sie unter Umständen keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn sie vorzeitig aussteigen müssen.
Wenn Kunden beim Abschluss der Hypothek falsch beraten wurden, müssen sie unter Umständen keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn sie vorzeitig aussteigen müssen.
Migrosbank: Schlechter Rat ist teuer, Beobachter 22/15