Anlageberatung und Vermögensverwaltung
Rechtsratgeber
GrundlageAnlageberatung
Bei der Anlageberatung berät eine Fachperson den Kunden zu einzelnen Kapitalanlagen. Die Kauf- und Verkaufsentscheide fällt der Kunde anschliessend selber.
Bei der Anlageberatung beansprucht der Kunde lediglich die Fachkenntnisse und Ratschläge seines (Bank-)Beraters. Den endgültigen Entscheid in Anlageangelegenheiten fällt stets der Kunde. Somit trägt er die Verantwortung für sein Handeln. Je nach Bankinstitut ist diese Beratungsleistung kostenpflichtig oder wird durch Transaktionskosten abgegolten.