Anlageberatung und Vermögensverwaltung
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheide zu Retrozessionen im Anlagegeschäft
Das Bundesgericht hat in mehreren Urteilen entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Retrozessionen den Kunden gehören.
BGE 132 III 460 vom 22.3.2006: Retrozessionen gehören dem Kunden, nicht den Vermögensverwaltern. Dass die Weitergabe der Retrozessionen an die Kunden in der Branche nicht üblich sind, ändert nichts an diesem Grundsatz.