Anlageberatung und Vermögensverwaltung
Rechtsratgeber
GrundlageVermögensverwaltung
Mit einem Vermögensverwaltungsauftrag wird eine Drittperson beauftragt, die Vermögenswerte des Kunden nach vereinbarten Vorgaben zu verwalten und notwendige Anlageentscheide selbstständig umzusetzen.
Wer keine Zeit oder nicht ausreichende Fachkenntnisse hat, sucht oft eine Vertrauensperson, die sein Vermögen verwalten soll. In der Regel ist ein Vermögensverwaltungsauftrag erst ab einem Anlagebetrag von 500'000 Franken eine prüfenswerte Alternative.