Effektiv getätigte Einzahlungen in die Säule 3a können in der Steuererklärung vom Erwerbseinkommen abgezogen werden und reduzieren die steuerliche Belastung. Ausserdem muss das angesparte Vorsorgeguthaben bis zum Bezug nicht als Vermögen versteuert werden. Auch die Erträge sind steuerbefreit. Entsprechende Bescheinigungen sind der Steuererklärung beizulegen.